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Finanzlexikon: cross-border-leasing

cross-border-leasing

Cross-Border-Leasing (im folgenden: CBL) bezeichnet ein Leasing über Staatsgrenzen hinweg, Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz also in unterschiedlichen Ländern. In der Regel wird CBL durchgeführt, um über die unterschiedliche Gesetzgebung in beiden Ländern Steuern zu vermeiden. Meist wird das geleaste Objekt wieder direkt an den Geber zurück vermietet. Durch die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Länder gibt es nun zwei Eigentümer ein und des selben Objektes. Sowohl Mieter als auch Vermieter verbuchen Erträge und bessern damit ihre Bilanzen auf. Möglich wurde dieser Bilanzierungstrick durch Deregulierungsmaßnahmen in den USA während der 1990er Jahre. Es entsteht also ein Barwertvorteil aufgrund von Abschreibungen, die sich eine US-Bank mit der Kommune teilt, die CBL durchführt.

Oft wird CBL als Verkauf missverstanden. Tatsächlich kommt es nur aus US-steuerrechtlicher Sicht dazu. Ein Verkauf findet aus deutscher Sicht nicht statt. Übrigens werden die Geschäfte in den USA unterzeichnet.

Die USA planen derzeit eine Schließung der Gesetzeslücke: der US-Senat hat bereits im Mai 2004 ein Ende für Cross-Border-Leasing beschlossen, der Beschluss des Senats steht noch aus. Derzeit ruhen daher alle CBL-Anträge. Zahlreiche europäische Kommunen konnten mit der Methode ihren Haushalt sanieren. CBL brachte beispielsweise der Stadt Recklinghausen etwa 5 Millionen Dollar ein.

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